Seite 1 von 1

Rechnung schreiben ins EU Ausland

Verfasst: Sa 20. Jul 2019, 09:29
von Arne
Hallo,

ich habe einen Foodblog bei Instagram mit ca 20k Followern.

Für Kooperationen habe ich einen Gewerbeschein als Kleinunternehmer und stelle an deutsche Unternehmen mit denen ich zusammenarbeite entsprechende Rechnungen gem §19 aus.

Nun möchte ich mit Unternehmen im EU-Ausland kooperieren, da kommen bei mir folgende Fragen auf :

1. Soweit ich verstanden habe, muss der Hinweis auf Reverse Charge und die USt-ID Nr. des Geschäftspartners angegeben werden, aber nicht der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung gem. § 19, ist das korrekt ?
2. Aktuell habe ich keine eigene USt-ID, wird diese zwingend benötigt ?
3. Hätte diese USt-ID dann auch zur Folgen, dass pro Quartal eine entsprechend Meldung ans Finanzamt über meine Umsätze gehen müsste ?
4. Gibt es noch weitere wichtige Punkte zu beachten ?

Vielen Dank euren Input & Gruss,
Arne

Re: Rechnung schreiben ins EU Ausland

Verfasst: Sa 20. Jul 2019, 10:04
von webloggerforum.de
Hallo Arne,
Vorweg ein herzliches Willkommen im Forum.

Du bekommst vom Kunden die umsatzsteuer-ID.
Diese schreibst du auf die Rechnung.

In der Rechnung weist du den Kunden auf das Reverse-Charge-Verfahren hin und stellst die Rechnung wie gehabt ohne Umsatzsteuer aus.

Die Umsatzsteuer muss der Kunde selber an sein Finanzamt abführen.

Da du Kleinunternehmer bist brauchst du auch keine zusammenfassende Meldung machen und auch keine Umsatzsteuer ID angeben. Du hast ja keine.

Ich bin kein Steuerberater aber so würde ich es machen.

Wenn noch jemand andere Infos hat dann her damit.

Grüße Lothar