Werbung kennzeichnen mit "Werbung" oder "Anzeigen"
Verfasst: Do 21. Dez 2017, 12:47
Hallo liebe Blogerinnen und Blogger
und auch die Social Media Influencer unter den Lesern,
Es ist in den letzen Jahren schon bald Automatismus geworden das man für viele Dinge englische Begriffe anstatt die deutschen nutzt.
So werden auch bei der Kennzeichnung von Anzeigenblöcken, aber auch ganzen Beiträgen, Begriffe wie "Sponsored by" und "Ad" verwendet.
Dies soll aber nach neuester Rechtsprechung nicht ausreichend sein.
So sieht es zumindest die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Thomas Schwenke in der Bewertung des Beschlusses des Landgerichts Berlin:
Gericht: KG Berlin 5. Zivilsenat
Entscheidungsname: Influencer Marketing, Schleichwerbung in sozialen Medien
Entscheidungsdatum: 11.10.2017
Aktenzeichen: 5 W 221/17
Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... true&bs=10
Siehe: KG Berlin: Nur "Werbung" und "Anzeige" in Influencer-Postings zulässig
http://mailchi.mp/drschwenke/onlinemark ... influencer
Dr. Schwenke empfiehlt auch die Kennzeichnung "Werbung" oder "Anzeige" noch vor dem "more" Umbruch zu setzen.
Wenn man zu diesem Thema weiter recherchiert, ist dies aber gar nicht so neu. Bereit 2014 hat der BGH mit Urteil vom 06.02.2014 (I ZR 2/11 - GOOD NEWS II) entschieden, dass ein Presseunternehmen einen von einem Unternehmen bezahlten redaktionellen Beitrag in einer Zeitung deutlich mit dem Begriff "Anzeige" kennzeichnen muss.
Quelle: https://medien-internet-und-recht.de/vo ... ok_id=2551
Das ist sicherlich nicht nur auf Zeitungen, sondern auch auf Blogs und social Media Influencer anwendbar.
Wie macht ihr das mit der Kennzeichnung von Werbung. Nutz ihr die deutschen Wörter oder eher die englischen Begriffe?
Grüße Lothar
und auch die Social Media Influencer unter den Lesern,
Es ist in den letzen Jahren schon bald Automatismus geworden das man für viele Dinge englische Begriffe anstatt die deutschen nutzt.
So werden auch bei der Kennzeichnung von Anzeigenblöcken, aber auch ganzen Beiträgen, Begriffe wie "Sponsored by" und "Ad" verwendet.
Dies soll aber nach neuester Rechtsprechung nicht ausreichend sein.
So sieht es zumindest die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Thomas Schwenke in der Bewertung des Beschlusses des Landgerichts Berlin:
Gericht: KG Berlin 5. Zivilsenat
Entscheidungsname: Influencer Marketing, Schleichwerbung in sozialen Medien
Entscheidungsdatum: 11.10.2017
Aktenzeichen: 5 W 221/17
Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... true&bs=10
Siehe: KG Berlin: Nur "Werbung" und "Anzeige" in Influencer-Postings zulässig
http://mailchi.mp/drschwenke/onlinemark ... influencer
Dr. Schwenke empfiehlt auch die Kennzeichnung "Werbung" oder "Anzeige" noch vor dem "more" Umbruch zu setzen.
Wenn man zu diesem Thema weiter recherchiert, ist dies aber gar nicht so neu. Bereit 2014 hat der BGH mit Urteil vom 06.02.2014 (I ZR 2/11 - GOOD NEWS II) entschieden, dass ein Presseunternehmen einen von einem Unternehmen bezahlten redaktionellen Beitrag in einer Zeitung deutlich mit dem Begriff "Anzeige" kennzeichnen muss.
Quelle: https://medien-internet-und-recht.de/vo ... ok_id=2551
Das ist sicherlich nicht nur auf Zeitungen, sondern auch auf Blogs und social Media Influencer anwendbar.
Wie macht ihr das mit der Kennzeichnung von Werbung. Nutz ihr die deutschen Wörter oder eher die englischen Begriffe?
Grüße Lothar